Gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeVO Rhl.Pf.) sind wir zur Einhaltung der vorgeschriebenen Besucherzahl verpflichtet. Dazu ist es notwendig, eine vorherige Online-Reservierung durchzuführen. Die Datenerfassung erfolgt lediglich zu Zwecken der Einhaltung der Besucherobergrenze.